Binationale Ehen

Für die Ehescheidung gilt das deutsche Recht, wenn ein Ehepartner deutscher Staatsbürger ist.
Bei binationalen Ehen erhält ein ausländischer Ehepartner Bleiberecht, wenn er mindestens 2 Jahre lang in einer Ehe mit einem deutschen Partner zusammengelebt hat. Andernfalls wird die befristete Aufenthaltserlaubnis widerrufen. Es sei denn, er besitzt bereits seit mehr als fünf Jahren eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Letzte Aktualisierung: 13.02.2012
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