Ehepartner im Ausland

Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich vor Gericht erscheinen.
Wenn sich ein Ehepartner im Ausland aufhält könnte es sein, dass er aus bestimmten Gründen nicht zum Gerichtstermin kommen kann. Dann kann eine Scheidung in Abwesenheit  erfolgen, wenn der Ehepartner im Ausland in der zuständigen deutschen Botschaft angehört und ein Protokoll über die Anhörung zum Gerichtstermin nach Deutschland geschickt wird.
Letzte Aktualisierung: 13.02.2012
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